Hygiene- und Schutzkonzept

Die Veranstaltung findet im Freien statt. Es gelten die allgemeinen Schutzmaßnahmen. Nach der 26. Corona-Bekämpfungs-Verordnung für Rheinland-Pfalz vom 8.9. ist für Veranstaltungen ein 3G-Nachweis erforderlich (ausgenommen sind Kinder und Schüler*innen). Ein Selbsttest kann vor Ort durchgeführt werden. Es findet eine Kontakterfassung statt. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (gilt für Kinder ab 6 Jahren). In Zelten soll auf Abstand, feste Plätze und Durchlüftung geachtet werden – ist dies nicht möglich, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Es stehen Desinfektionsmittelspender zur Verfügung. Eine Hinweistafel informiert vor Ort über die Hygienemaßnahmen.


26. Corona-Bekämpfungsverordnung für RLP